Die Anerkennung unserer Mietbedingungen
erfolgt durch Ihre Unterschrift und muss uns per Post oder
Telefax zugestellt werden. Die Vermietung erfolgt ausschließlich
zu den vorliegenden Bedingungen, die von Mieter und Vermieter
auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen als verbindlich
anerkannt werden.
1. Unsere Auftragsbestätigung ist
maßgeblich für Vertragsabschluss und Vertragsinhalt; Angebote
sind freibleibend.
2. Die Mietzeit beträgt mindestens
eine Woche. Die Mietzeit verlängert sich um eine weitere Woche,
wenn das gemietete Gerät nicht am letzen Tag der vereinbarten
Frist beim Vermieter eingetroffen ist und keine Mietverlängerung
von Seiten des Mieters beantragt wurde.
3. An dem Tag, an dem das Gerät
das Lager des Vermieters verlässt, beginnt die Mietzeit und
sie endet zu dem Zeitpunkt, an dem das Gerät während der üblichen
Geschäftszeiten bei dem Vermieter eintrifft. Vom Verlassen
des Vermieterlagers bis zum Wiedereintreffen dort trägt der
Mieter die Verantwortung für den Mietgegenstand.
4. Ist der Mietvertrag abgelaufen,
so ist das Gerät vom Mieter unverzüglich zurückzusenden. Der
Mietvertrag kann verlängert werden, wenn der Mieter 1 Woche
vor Ablauf der Frist dieses telefonisch beantragt. Bei verspäteter
Rückgabe wird ein Verspätungszuschlag von 50 € pro Kalendertag
berechnet.
5. Der Versand des Gerätes erfolgt:
a) per DHL b) entsprechend erfolgter Versandanweisung des
Mieters c) durch Abholung Gerätehandbücher werden als bekannt
vorausgesetzt und nur auf Wunsch mitgeliefert.
6. Die Rücksendung der Geräte einschließlich
Zubehör und Handbücher ist in der Originalverpackung, bruchsicher,
frei ab Lager des Vermieters vom Mieter durchzuführen.
7. Die Mindestwochenmiete beträgt
50 € netto.
Die Rechnung ist rein netto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum
zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist der ausstehende Betrag
mit 5% über Bundesbankdiskont zu verzinsen; mindestens jedoch
mit 9%. Außerdem ist der Vermieter berechtigt, die sofortige
Rücksendung des Gerätes zu fordern bzw. es auf Kosten des
Mieters zurückzuholen. Sollte der Mieter mit einer Zahlung
in Rückstand kommen oder werden dem Vermieter Umstände bekannt,
welche die Kreditwürdigkeit in Frage stellen, werden sämtliche
Forderungen sofort fällig. Die Zurückhaltung von Zahlungen
oder die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Mieters
ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unstreitig
oder beruhen auf vorsätzlichen Handlungen des Vermieters.
8. Software, die mitgeliefert wird,
darf ausschließlich nach den bekannten Bedingungen der Lizenzinhaber
benutzt werden. Der Mieter steht dafür ein, dass vertragswidriger
Gebrauch der Software durch ihn oder durch seine Erfüllungsgehilfen
ausgeschlossen ist. Dem Mieter ist bekannt, dass missbräuchliche
Benutzung Schadensersatzansprüche in unbegrenzter Höhe durch
den Lizenzinhaber nach sich ziehen kann. Er stellt insoweit
den Vermieter von allen Ansprüchen frei.
9. Der Mieter hat das Gerät in
seinem Besitz zu belassen. Ohne Genehmigung des Vermieters
ist es nicht zulässig, das Gerät außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland zu bringen und es dort zu verwenden. Der Mieter
haftet dem Vermieter für alle Schäden oder wirtschaftlichen
Nachteile, die dem Vermieter durch einen Verstoß gegen diese
Bestimmungen entstehen. Die Embargobestimmungen sind zu beachten.
10. Den Gebrauch der Geräte hat
der Mieter nur von Fachkräften entsprechend den Bedienungsanweisungen
der Hersteller und in der vom Vermieter vorgesehenen Weise
vornehmen zu lassen.
11. Der Vermieter ist berechtigt,
den Mietgegenstand jederzeit am Einsatzort zu überprüfen.
12. Instruktionen des Herstellers
oder Vermieters sind vom Mieter beim Gebrauch des Gerätes
genauestens zu beachten. Für Schäden, die durch Nichtbeachten
der Vorschriften am Mietgerät entstehen, haftet der Mieter.
13. Alle auf dem Gerät angebrachten
Bezeichnungen wie z.B. Firmenzeichen und Kennummern, sind
unverändert dort zu belassen.
14. Bei Fehlern, Störungen oder
Schäden am Mietgegenstand hat der Mieter den Vermieter sofort
zu benachrichtigen und dessen Weisungen abzuwarten. Der Mieter
ist nicht berechtigt, Änderungen oder Justierungen vorzunehmen,
Reparaturen an dem Gerät durchzuführen, es sei denn, der Vermieter
hat ihn schriftlich hierzu ermächtigt. Soweit die Fehler,
Störungen oder Schäden am Mietgegenstand nicht vom Mieter
zu vertreten sind, hat er nach Wahl des Vermieters Anspruch
auf Neulieferung oder sofortige Nachbesserung des Gerätes.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
15. Der Mieter hat das Gerät in
gutem Zustand zu erhalten und entsprechend der Bedienungsanweisung
zu benutzen. Bei Verlust oder Beschädigung des Gerätes, abgesehen
von normalem Verschleiß, hat er den Vermieter zum Neuwert
zu entschädigen.
16. Bei einer Pfändung des Gerätes
muss dem Vermieter unverzüglich das Pfändungsprotokoll nebst
eidesstattlicher Versicherung übersandt werden, aus der ersichtlich
ist, dass die Pfändung das gemietete Gerät betrifft. Sollte
von dritter Seite aus Rechte an dem Gerät geltend gemacht
werden, gelten die gleichen Bedingungen. Es ist ausgeschlossen,
dass der Mieter Zahlungen zurückhält oder Gegenanspüche berechnet.
17. Falls eine Verzögerung der
Lieferung auf eine Ursache zurückzuführen ist, auf die der
Vermieter keinen Einfluss hat, ist dieser nicht verantwortlich.
18. Etwaige Bedingungen des Mieters
sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht
ausdrücklich widersprechen.
19. Auch für Zubehör, welches mit
dem Gerät geliefert wird, gelten die Bestimmungen dieser Vereinbarung.
20. Wenn einzelne Bestimmungen
dieser Mietbedingungen nicht gültig sind, so wird die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
21. Ungeachtet vorhergehender Einwendungen
oder Widersprüche gilt die Entgegennahme des Vertragsgegenstandes
als Anerkennung unserer Bedingungen.
22. Mit dem Erscheinen dieser Lieferbedingungen
werden alle vorherigen Bedingungen ungültig.
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